Nach den Vorschriften des Abfallgesetzes bereiten wir Baurestmassen wie Beton, Ziegel, Mauerwerksabbruch, Mörtel und Fliesen etc. aus Abbruchmaßnahmen und sonstigen Bautätigkeiten auf und verringern so die entsorgungsbedürftigen Abfallmengen. Um Bauschutt und Betonbruch sinnvoll verwerten zu können, sind bei der Anlieferung folgende Bedingungen zu erfüllen:
Bei Anlieferung des Materials wird dessen Qualität und Menge sofort von unserem Mitarbeiter vor Ort kontrolliert, der dann bestimmt wo das Material abgeladen wird.
Nachdem die Abladung erfolgt ist, wird der vom Transporteur mitgeführte und vollständig ausgefüllte Abfallerkennungsschein (formulario di identificazione rifiuti) unserem Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt.
Durch die Unterschrift des Abfallerzeugers oder des Frächters auf dem Abfallannahmeschein, erklären sich diese mit der angegebenen Menge und der Klassifizierung des Materials einverstanden und haften für die Richtigkeit der Erklärung über die Art und die Zusammensetzung des angelieferten und abgeladenen Materials.
Privatpersonen sind von der Mitführung eines Abfallerkennungsscheines befreit. Sie haben keine Mengenbegrenzung und wir stellen eine Bestätigung für die erfolgte Entsorgung aus.
Materialien die angenommen werden:
- Steine
- Aushubmaterial/Erdreich (Kodex: 170504)
- sauberer Bauschutt (Kodex: 170107)
- Ziegel (Kodex: 170102)
- Fliesen (Kodex: 170103)
- Beton und Stahlbeton (Kodex: 170101)
- Betonsäulen und Beregnungssockel (Kodex: 170101)
- Asphalt - Schollen oder Fräßgut (Kodex: 170302)
Sollten Sie Asphalt bringen, bitte vorher anrufen, da wir nur eine bestimmte Menge im Jahr annehmen.
Auch bei anderen größeren Mengen von Material bitten wir Sie, uns vorher zu kontaktieren.
Baustellenabfälle wie Plastik, Nylon, Gummi, Tapeten, Papier, Karton, Gipskarton, Elektromaterial, Isoliermaterial, Holz, Grünabfälle, asbesthaltige Stoffe, Glaswolle, Kamine, Eternit, Styropor, Restmüll, Farben, kontaminiertes Material, sonstige organische, anorganische und gefährliche Stoffe, sowie verunreinigter Bauschutt darf bei uns nicht entsorgt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das angelieferte Material labortechnisch überprüft wird. Belastetes Material muss zurückgenommen werden oder es wird auf Kosten des Anlieferers entsorgt. Der Abfallerzeuger bleibt bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentümer des angelieferten Materials.
Um eine Preisliste zu erhalten, kontaktieren Sie bitte einfach unser Büro.
Beim Umgang mit Recyclingprodukten ist unbedingt darauf zu achten, dass es laut D.LH. 69/99 verboten ist, diese in Trinkwasserschutzzonen A/B, im Umkreis von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen, in Biotopen oder Naturparks zu verwenden.